Welche Rechte haben Passagiere von Fernbusreisen?
Wenn Sie eine Reise mit einem Fernbus buchen, haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte wie Passagiere auf der Schiene oder in der Luft. Seit 01. März 2013 gibt es nämlich eine entsprechende EU-Verordnung, die Ihre Ansprüche genau regelt. Wenn sich etwa die Abfahrt bei einer Reise, die länger als drei Stunden dauert, um mehr als 90 Minuten verzögert, müssen Sie vom Busunternehmen mit Essen und Getränken versorgt werden. Gibt es am gleichen Tag keine andere Reiseoption, muss Ihnen das Unternehmen bis zu zwei Übernachtungen zahlen, deren Kosten sich auf höchstens 80 Euro pro Nacht belaufen dürfen. Eine Ausnahme von dieser Regelung tritt allerdings dann in Kraft, wenn aufgrund von Naturkatastrophen oder schweren Unwettern eine sichere Fahrt nicht möglich ist.
Wenn sich die Abfahrt des Busses um mehr als zwei Stunden verspätet oder aber Ihr gewählter Fernbus überbucht ist, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder Sie erhalten das Geld für das Ticket zurück oder aber Sie nehmen in Anspruch, dass das Fernbusunternehmen Sie so schnell wie möglich auf anderem Weg an Ihr gewünschtes Ziel bringt. Dabei ist darauf zu achten, dass Sie den Zielort in angemessener Zeit und ohne große Einschränkungen erreichen können. Wenn Sie einen weiten Weg zum neuen Abfahrtsort in Kauf nehmen müssen, gilt dies als unzumutbar.
Wenn Sie die genannten Auswahlmöglichkeiten nicht haben, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Fahrpreises. Zusätzlich haben Sie das Recht auf eine Entschädigung, die bis zur Hälfte des Fahrpreises ausmachen kann. Das Geld müssen Sie innerhalb eines Monats nach Anlassfall und entsprechender Antragstellung auf dem Konto haben.
Bei Pannen und Unfällen, muss das Busunternehmen einen Ersatzbus organisieren oder aber dafür sorgen, dass Sie zu einem Busbahnhof gebracht werden, wo die Reise fortgesetzt wird. Bei einem Unfall wiederum muss das Fernbusunternehmen laut entsprechender Verordnung eine angemessene und verhältnismäßige Hilfe zuteil werden lassen. Das heißt, im Bedarfsfall erhalten Sie Kleidung oder aber die Unterbringung in einem Hotel, dessen Nächtigungspreis bei maximal 80 Euro pro Nacht liegt. Wenn Sie sich im Zuge eines Unfalls verletzen, haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung, die maximal 220.000 Euro pro Fahrgast und 1200 Euro je Gepäckstück betragen kann.